über den Sinn….

….dieses Schildes darf auch gestritten werden. 1.) steht es nicht an jedem Zugang des besagten Weges, sondern nur an zwei von fünf Zugängen, was den Betreiber sicherlich nicht freispricht von Schuld, im Falle eines Ausrutschers (oder etwa doch?). 2.) waren von den zwei Schildern eines stark verbogen und das zweite so weit zugewachsen, das eigentlich beide kaum zu finden/lesen waren. War übrigens auch ein Beamtenbau – soviel zu meinen Vorurteilen….